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BAföG & Co.
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Muss ich Zinsen bezahlen?
Für das im Rahmen der Förderungshöchstdauer erhaltene BAföG müssen grundsätzlich keine Zinsen gezahlt werden. Dieses wird zur Hälfte als Zuschuss, der überhaupt nicht zurückgezahlt werden muss, und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt.
Ausbildungsförderung als verzinsliches Bankdarlehen gibt es hingegen
- für eine einzige weitere Ausbildung, die eine Hochschulausbildung insoweit ergänzt, als dies für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist,
- für eine einzige weitere Ausbildung, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere das angestrebte Ausbildungsziel, dies erfordern,
- für die durch einen zweiten oder weiteren Fachrichtungswechsel verlängerte Studiendauer und
- in den Fällen der Hilfe zum Studienabschluss.
Auch für ein verzinsliches Bankdarlehen ist ein schriftlicher Antrag bei der BAföG-Abteilung zu stellen. Diese trifft die Entscheidung über den Antrag und teilt die Höhe des verzinslichen Darlehensbetrages mit. Die Höhe kann bei der Antragstellung begrenzt werden. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Begrenzung innerhalb des Bewilligungszeitraums nicht widerrufen werden kann.
Der Abschluss des Darlehensvertrages, die Auszahlung und Abwicklung liegt direkt bei der KfW-Förderbank.
Das Bankdarlehen ist von der Auszahlung an zu verzinsen; bis zur Rückzahlung werden die Zinsen gestundet, werden aber jeweils halbjährlich (1. April und 1. Oktober) auf die Darlehensschuld aufgeschlagen. Der Zinssatz orientiert sich am jeweiligen EURIBOR (= Zinssatz für die Geldbeschaffung z. B. des Staates). Dazu kommt ein Aufschlag von 1 % für die Verwaltungskosten der KfW. Derzeit beträgt der Gesamt-Zinssatz 2,78 % (effektiv 2,79 %).
Die erste Rate ist 18 Monate nach dem Ende der Förderung durch das Bankdarlehen zurückzuzahlen. Innerhalb von 20 Jahren ist das Bankdarlehen einschließlich der Zinsen in monatlichen Raten von mindestens 105 € zu zahlen. Besondere Erlassmöglichkeiten bestehen beim Bankdarlehen nicht.
