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BAföG & Co.
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Muss ich Zinsen bezahlen?
Für das im Rahmen der Förderungshöchstdauer erhaltene BAföG müssen keine Zinsen gezahlt werden. Dieses wird zur Hälfte als Zuschuss, der überhaupt nicht zurückgezahlt werden muss, und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt.
Das verzinsliche Bankdarlehen gibt es nur noch in einigen Fällen:
- Förderung einer einzigen weiteren Ausbildung (Zweitstudium).
- Förderung einer anderen Ausbildung (nach Fachrichtungswechsel bzw. Abbruch der Ausbildung) aus »wichtigem Grund«, sobald die – um die in der aufgegebenen Fachrichtung verbrachten Semester gekürzte – Förderungshöchstdauer überschritten wird. War nicht nur ein »wichtiger«, sondern ein »unabweisbarer« Grund der Anlass für den Wechsel, bleibt es bei der Förderungsart Zuschuss / unverzinsliches Darlehen.
- Förderung als Studienabschlusshilfe.
Auch in den Fällen des verzinslichen Bankdarlehens ist ein schriftlicher Antrag bei der BAföG-Abteilung zu stellen. Diese trifft die Entscheidung über den Antrag und teilt die Höhe des verzinslichen Darlehensbetrages mit. Der Abschluss des Darlehensvertrages, die Auszahlung und Abwicklung liegt dann direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW.
Das Bankdarlehen ist von der Auszahlung an zu verzinsen; bis zur Rückzahlung werden die Zinsen gestundet, werden aber jeweils halbjährlich (1. April und 1. Oktober) auf die Darlehensschuld aufgeschlagen. Der Zinssatz orientiert sich am jeweiligen EURIBOR (= Zinssatz für die Geldbeschaffung z. B. des Staates). Dazu kommt ein Aufschlag von 1 % für die Verwaltungskosten der KfW. Derzeit beträgt der Gesamt-Zinssatz 1,96 %.
Die erste Rate ist 6 Monate nach dem Ende der Förderung durch das Bankdarlehen zurückzuzahlen. Innerhalb von 20 Jahren ist das Bankdarlehen in möglichst gleichbleibenden monatlichen Raten von mindestens 105 € zu zahlen. Besondere Erlassmöglichkeiten bestehen beim Bankdarlehen nicht.
