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BAföG & Co.
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Wie viel BAföG gibt es?
Die Höhe der monatlichen BAföG-Zahlungen hängt vor allem vom anrechenbaren Einkommen (eigenem und dem der Angehörigen) ab, es bekommen also nicht alle gleich viel BAföG. Liegt dieses unterhalb bestimmter Freigrenzen, wird der »BAföG-Höchstsatz« gezahlt, ansonsten wird das Einkommen darauf angerechnet.
Die Höhe des »Bedarfes« hängt davon ab, ob noch bei den Eltern gewohnt wird oder nicht, da sich die BAföG-Zahlungen aus einem Grund- und einem Wohnbedarf zusammensetzen. Dazu kommen ggf. noch Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung und ein nachweisabhängiger Mietkostenzuschuss.
Hier die Höchstförderung im Überblick:
| eigene Wohnung | bei Eltern wohnend |
|---|---|---|
Grundbedarf | 366 € | 366 € |
Wohnbedarf | 146 € | 48 € |
Krankenkassenbeitrag | 54 € | 54 € |
Pflegeversicherungszuschlag | 10 € | 10 € |
nachweisabhängiger Wohnzuschlag | 72 € | — |
Förderungshöchstbetrag | 648 € | 478 € |
Seit Dezember 2007 gibt es außerdem einen Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, dass das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben. Der Bedarf erhöht sich um monatlich 113 € für das erste und 85 € für jedes weitere dieser Kinder. Der Kinderbetreuungszuschlag wird komplett als Zuschuss geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss (auch bei Darlehensförderung). Der Kinderbetreuungszuschlag wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Ob und wie viel Förderung es dann tatsächlich gibt, hängt – wie gesagt – von den Einkommensverhältnissen und der »Familienkonstellation« ab. Dabei ist meist das Einkommen der Angehörigen (Eltern, EhepartnerIn) zu berücksichtigen, aber auch die Anzahl der Geschwister und ob sich diese ebenfalls in der Ausbildung befinden, die steuerliche Situation der Eltern etc. Kindergeld, das die Eltern erhalten, wird nicht als Einkommen angerechnet.
In bestimmten Fällen gibt es auch die »elternunabhängige Förderung«, z. B. bei Beginn des Studiums nach dem 30. Lebensjahr oder längerer Berufstätigkeit bzw. abgeschlossener Ausbildung vor dem Studium. Bei diesbezüglichen Fragen bitte an unsere MitarbeiterInnen der Förderungsabteilung wenden! Die BAföG-Berechnung ist ziemlich komplex, sodass absolute Einkommensgrenzen schlecht genannt werden können. Daher sollte in jedem Fall ein Antrag gestellt werden oder die Möglichkeiten einer Proberechnung in der Abteilung Ausbildungsförderung genutzt werden.
Weitere Berechnungsbeispiele: BAföG-Server des BMBF.
