Zum Inhalt springen
BAföG & Co.
Sie befinden sich in der NebenvigationZum Inhaltsbereich springen
BAföG – auch für mich?
Grundsätzlich haben alle Studierenden deutscher Staatsangehörigkeit einen Rechtsanspruch auf Förderung nach dem BAföG. Aber auch Studierende aus dem Ausland (insbesondere der EU) können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung erhalten – also beraten lassen!
Zum 1.1.2008 wurde der Kreis der BAföG-berechtigten MigrantInnen erweitert: AusländerInnen erhalten Ausbildungsförderung jetzt auch unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit ihrer Eltern, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, mit der sie voraussichtlich auf Dauer in Deutschland bleiben können. Ausführliche Informationen dazu finden sich in einem Beitrag aus dem Asylmagazin 12/2007.
BAföG gibt es, wenn Studierende und ihre Angehörigen – also Eltern oder EhepartnerIn – nicht allein in der Lage sind, die Kosten des Lebensunterhalts und der Ausbildung zu tragen. Ob und wieviel BAföG gezahlt wird, hängt also von der Höhe des eigenen Einkommens und vom Einkommen der Angehörigen ab. Da bei der Berechnung zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen, ist es nicht möglich, hier kurz einen allgemeingültigen »Richtwert« zu nennen.
Seit Herbst 2008 sind die Chancen, BAföG zu bekommen, erheblich gestiegen: Durch die Erhöhung von Freibeträgen haben nach der Reform mehr Studis als vorher Anspruch auf BAföG!
Übrigens: Wer zu Beginn seines Studiums schon über 30 ist, kann unter bestimmten Umständen ebenfalls BAföG erhalten – obwohl im BAföG steht, dass in der Regel nur Auszubildende gefördert werden, die zu Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hier gibt es aber einige Ausnahmen: Wer aus persönlichen Gründen (z. B. Kindererziehung) nicht früher mit dem Studium beginnen konnte, sollte sich also unbedingt beraten lassen!
In unseren Service-Einrichtungen (Adressen und Öffnungszeiten) bieten wir die Möglichkeit einer individuellen Proberechnung.
