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Was passiert bei Fachrichtungswechsel / Studienabbruch?

Bei einem Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch ist Vorsicht geboten, denn dadurch kann der Anspruch auf BAföG gefährdet sein.

Es sei denn, es liegt ein sog. »wichtiger Grund« vor. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Studierende im 1., 2. oder 3. Semester merkt, dass ihr das Fach nicht zusagt. Ein Fachwechsel aus »wichtigem Grund« ist bis zum Ablauf des 3. Semesters möglich! Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des 3. Fachsemesters wird seit 2004 grundsätzlich das Vorliegen eines wichtigen Grundes vermutet.

Nur wer einen sog. »unabweisbaren Grund« hat, kann auch in höheren Semestern noch wechseln, ohne das BAföG zu gefährden. Ein solcher Grund liegt z. B. dann vor, wenn aufgrund einer dauerhaften Verletzung ein Sportstudium nicht weitergeführt werden kann.

Vor einem Fachrichtungswechsel oder Abbruch eines Studiums also unbedingt von uns beraten lassen, damit die Förderung nicht verloren geht!

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