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Wann sollte ich den Antrag stellen?

So schnell wie möglich, also sofort nach der Zulassung zum Studium. Die Immatrikulationsbescheinigung kann nachgereicht werden. Ausschlaggebend ist für den Beginn der BAföG-Zahlungen nämlich der Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst vom Monat der Antragsstellung. 

Die Förderung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt (sog. Bewilligungszeitraum).

Für die weitere Förderung ist ein Weiterförderungsantrag zu stellen. Um eine lückenlose Förderung zu gewährleisten, muss dies mindestens zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums geschehen. Also: rechtzeitig um die entsprechenden Formulare kümmern!

Wer den BAföG-Antrag zu Semesterbeginn mal verschwitzt hat, sollte den Antrag trotzdem so schnell wie möglich stellen. BAföG kann jederzeit beantragt werden, auch mitten im Semester. Gezahlt wird dann aber selbstverständlich erst ab Monat der Antragstellung.

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Abt. Ausbildungsförderung

Callinstraße 30a
30167 Hannover

Tel. 0511 / 76 - 88 126
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