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Vermögen und BAföG?

Studierende, die einen Antrag auf BAföG stellen, müssen Auskunft über ihr Vermögen gegen, über das sie am Tag der Antragstellung verfügen. Dabei bleiben 5 200 € anrechnungsfrei. Nur was darüber liegt, wird (verteilt auf 12 Monate) aufs BAföG angerechnet.

Bitte unbedingt beachten! Es kommt zu Überprüfungen seitens des Finanzamtes. Seit 2000 werden unversteuerte Zinserträge auf Grund von Freistellungsaufträgen von den Geldinstituten zentral an das Bundesamt für Finanzen gemeldet, sodass ein automatischer Datenabgleich mit allen SozialleistungsträgerInnen möglich ist und auch durchgeführt wird. Deshalb: Auch bei den Angaben zum eigenen Vermögen sorgfältig sein!

Vor allem sollte dabei auch an Sparguthaben, Bausparverträge oder Wertpapiere gedacht werden, die beispielsweise die Eltern im Namen der Antragstellerin / des Antragstellers eingerichtet bzw. erworben haben.

Wer Vermögen verschweigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat und kann entsprechend belangt werden!

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