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BAföG & Co.
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Stipendium und BAföG?
BAföG-EmpfängerInnen müssen aufpassen, wenn sie sich gleichzeitig um ein Stipendium bewerben, sei es auch nur um sogenanntes Büchergeld. Erhält der / die Studierende Unterstützung von einem vom Bund unterstützten Begabtenförderungswerk, ist eine Förderung nach BAföG ausgeschlossen.
Sonstige nicht einkommensteuerpflichtige begabungs- und leistungsabhängige Stipendien, die nach vom Geber allgemeingültig erlassenen Richtlinien ohne weitere Konkretisierung des Verwendungszwecks vergeben werden, gelten bis zu einem Gesamtbetrag, der einem Monatsschnitt von 300 € entspricht, pauschal nicht als Einkommen, das heißt, es findet keine Anrechnung auf das BAföG statt. Über diesen Betrag hinaus gelten sie als Einkommen.
Auch sog. Deutschlandstipendien bleiben bis 300 € pro Monat bei der Förderung nach dem BAföG anrechnungsfrei.
