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Wie lange gibt es BAföG?

Die Dauer der Förderung richtet sich nach dem Studienfach und dem angestrebten Abschluss. Die BAföG-Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit nach § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festsetzung.

Ein Bachelor-Studiengang ist grundsätzlich als erste berufsqualifizierende Ausbildung entsprechend der Regelstudienzeit förderfähig. Wurde bereits ein Diplom oder ein anderer Hochschulabschluss erlangt, bevor der Master-Studiengang aufgenommen wird, erhalten Studierende kein BAföG. Studiengänge, die berufsbegleitend angeboten werden, sind nicht förderungsfähig, da laut Gesetz bislang nur Vollzeit-Studiengänge gefördert werden.

In bestimmten Fällen gibt es BAföG aber auch über die Förderungshöchstdauer hinaus, nämlich wenn diese

  1. aus schwerwiegenden Gründen
  2. infolge einer Mitwirkung in den Hochschulgremien
  3. infolge des erstmaligen Nichtbestehens einer Abschlussprüfung
  4. infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von bis zu zehn Jahren

überschritten wurde.

In den Fällen 1 bis 3 wird die Förderung (wie sonst auch) zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gezahlt. In Fall 4 wird das BAföG sogar vollständig als Zuschuss gezahlt, d. h. dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden!

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