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BAföG & Co.
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Wie lange gibt es BAföG?
Die Dauer der Förderung richtet sich nach dem Studienfach und dem angestrebten Abschluss. Die BAföG-Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit nach § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festsetzung.
Ein Bachelor-Studiengang ist grundsätzlich als erste berufsqualifizierende Ausbildung entsprechend der Regelstudienzeit förderfähig. Wurde bereits ein Diplom oder ein anderer Hochschulabschluss erlangt, bevor der Master-Studiengang aufgenommen wird, erhalten Studierende kein BAföG. Studiengänge, die berufsbegleitend angeboten werden, sind nicht förderungsfähig, da laut Gesetz bislang nur Vollzeit-Studiengänge gefördert werden.
In bestimmten Fällen gibt es BAföG aber auch über die Förderungshöchstdauer hinaus, nämlich wenn diese
- aus schwerwiegenden Gründen
- infolge einer Mitwirkung in den Hochschulgremien
- infolge des erstmaligen Nichtbestehens einer Abschlussprüfung
- infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von bis zu zehn Jahren
überschritten wurde.
In den Fällen 1 bis 3 wird die Förderung (wie sonst auch) zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gezahlt. In Fall 4 wird das BAföG sogar vollständig als Zuschuss gezahlt, d. h. dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden!
