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BAföG & Co.
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Was, wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten?
Bei den meisten BAföG-EmpfängerInnen wird ein Teil des Einkommens der Eltern auf die Bedarfssätze angerechnet, wobei davon ausgegangen wird, dass die Eltern in diesem Umfang auch tatsächlich Unterhalt leisten. Verweigern nun aber die Eltern die Zahlung von Unterhalt, sollte uns dies sofort mitgeteilt werden. Es wird dann eine Anhörung der Eltern durchgeführt. Verweigern die Eltern auch danach die Zahlung, wird der Eltern-Anteil dann gegebenenfalls als sog. »Vorausleistung« gezahlt und es wird unterhaltsrechtlich gegen die Eltern vorgegangen.
In solchen Fällen sollte unbedingt unsere Beratung in der Abteilung Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden!
