Zum Inhalt springen
Beratung & Soziales
Sie befinden sich in der NebenvigationZum Inhaltsbereich springen
Arbeitslosengeld / Sozialhilfe
Arbeitslosengeld I
Der Bezug von Arbeitslosengeld I ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die nur auf die wenigsten Studierenden zutreffen. Deshalb soll hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden.
Arbeitslosengeld kann nur beanspruchen, wer
• arbeitslos gemeldet ist,
• der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
• die Anwartschaft erfüllt.
Zur Anwartschaft: Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht u. a. nach beitragspflichtiger Beschäftigung von mindestens 360 Kalendertagen innerhalb von zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung.
Zur Verfügbarkeit: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Arbeitslose, die an einer Hochschule studieren, neben der Ausbildung nur sozialversicherungsfreie Beschäftigungen ausführen können und damit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen. Diese Vermutung kann im Einzelfall widerlegt werden. Maßstab für den Umfang der Inanspruchnahme durch das Studium sind die objektiven Anforderungen eines ordnungsgemäßen Studiums, so wie sie sich aus den Prüfungsbestimmungen ergeben.
Nähere Informationen zum Arbeitslosengeld I erteilt die
Agentur für Arbeit Hannover
Brühlstraße 4, 30169 Hannover
Tel. 0511 / 919 - 0
Zum Leistungsbezug für Studierende berät die Sozialberatungsstelle des Studentenwerks Hannover.
Ausländische Studierende können in der Regel kein Arbeitslosengeld I erhalten, da sie keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen dürfen. Bitte wenden Sie sich aber in Zweifelsfällen an die Sozialberatungsstelle im Studentenwerk.
Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe
Grundsätzlich können Studierende keine Regelleistungen nach dem Arbeitslosengeld II oder der Sozialhilfe beziehen, da für sie das BAföG gilt.
Hat ein/e Studierende/r ein Kind oder mehrere Kinder, verfügt der / die PartnerIn über ein geringes oder gar kein Einkommen, kann für Kind und PartnerIn ein Anspruch auf Leistungen des Arbeitslosengeldes oder der Sozialhilfe bestehen. Besondere Regelungen für Studierende mit Kind werden auf der Seite Arbeitslosengeld II im Bereich »Studieren mit Kind« erläutert.
Ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe besteht, richtet sich nach der Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen. Das heißt, alle, die gesundheitlich mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, sowie deren Angehörige erhalten bei Anspruchsberechtigung Arbeitslosengeld II. Erwerbsunfähige und deren Angehörige beziehen entsprechend Hilfe zum Lebensunterhalt aus der Sozialhilfe.
Ob Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe besteht, ist abhängig vom Einzelfall.
Nähere Informationen hierzu erteilen:
Agentur für Arbeit Hannover
Brühlstraße 4, 30169 Hannover
Tel. 0511 / 919 - 0
Stadt Hannover, Fachbereich Soziales
Arndtstraße 1, 30167 Hannover
Tel. 0511 / 16 84 - 24 72
Bei weiteren Fragen zum Thema Alg II / Sozialhilfe wenden Sie sich bitte an die Sozialberatungsstelle des Studentenwerks Hannover.
Ausländische Studierende können in der Regel kein Arbeitslosengeld II erhalten, da sie keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen dürfen. Bitte wenden Sie sich aber in Zweifelsfällen an die Sozialberatungsstelle im Studentenwerk.
