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Internationale Studierende
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6. Aufenthaltserlaubnis beantragen
Für Ihren Studienaufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels im Chipkartenformat.
Wenn Sie direkt in der Stadt Hannover wohnen, wenden Sie sich bitte an die
Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Hannover
Leinstraße 14
30159 Hannover
Für den Besuch ist vorab die Vereinbarung eines Termins notwendig.
Wenn Sie in einem Ort in der Region Hannover außerhalb der Stadt Hannover wohnen, wenden Sie sich bitte an die
Ausländerbehörde der Region Hannover
Maschstraße 17
30169 Hannover
Für die Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Mietvertrag
- Pass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Passfoto)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über Krankenversicherung
- Finanzierungsnachweis (siehe Seite Finanzierungsnachweis)
- Geld für die anfallenden Gebühren
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie ab dem 4. Fachsemester ferner:
- Aktuellen Leistungsnachweise des Akademischen Prüfungsamtes und der Fakultät (Bescheinigung, welche Leistungen Sie bislang erbracht haben und welche noch erforderlich sind)
- Bescheinigung über Ihre individuelle Situation von der zuständigen Fakultät
Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel erhalten Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
