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Internationale Studierende
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Rechtsberatung des Studentenwerks für ausländische Studierende
Das Studentenwerk Hannover bietet ausländischen Studierenden, die beim Studentenwerk Hannover beitragspflichtig* sind, eine kostenlose Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus an. Hierbei geht es insbesondere um ausländerrechtliche Angelegenheiten und um Fragen zu den besonderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für ausländische Studierende.
Die Rechtsberatung wird von einzelnen Rechtsanwältinnen und -anwälten durchgeführt. Auf dem vom Studentenwerk ausgestellten Berechtigungsschein sind die RechtsanwältInnen angegeben, die diese Beratung durchführen. Beratungskosten anderer AnwältInnen werden nicht erstattet.
• Die Beratung beschränkt sich auf mündliche Auskünfte im vorprozessualen Bereich. Eine Vertretung vor Gericht, das Entwerfen von Schriftsätzen oder die Übernahme entstehender Prozesskosten kann nicht erfolgen.
• Eine Beratung in Angelegenheiten, die nicht im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus stehen, ist nicht möglich.
• Ausländische Studierende können pro Semester eine kostenlose Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus in Anspruch nehmen.
• Das Studentenwerk übernimmt die Kosten einer Beratungszeit von maximal 60 Minuten.
Wer juristischen Rat in Ausländerangelegenheiten benötigt, kann sich den Berechtigungsschein abholen in der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks Hannover. Mitgebracht werden müssen der gültige Studierendenausweis und der Pass.
* Beitragspflichtig sind Studierende der Leibniz Universität Hannover, der Fachhochschule Hannover, der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, der Medizinischen Hochschule Hannover und der Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover.
