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Beratung & Soziales
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400 €-Jobs
Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit einem monatlichen Entgelt von bis zu 400 € gelten in den Bereichen Sozialversicherung und Steuern folgende gesetzliche Regelungen:
ArbeitgeberInnen müssen Pauschalbeiträge in Höhe von 13 % des Bruttoentgeltes an die Krankenversicherung entrichten, wenn der oder die Beschäftigte gesetzlich krankenversichert ist, und in jedem Fall müssen weitere 15 % an die Rentenversicherung entrichtet werden.
Des Weiteren muss der Arbeitgeber Umlagen in Höhe von 0,74 % zum Ausgleich eventueller Aufwendungen bei Krankheit und Mutterschutz zahlen. Schließlich ist eine Pauschalsteuer von 2 % zu entrichten, wenn nicht über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.
Außer der Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber vom Gehalt abziehen kann, sind vom Beschäftigten keine Abgaben zu leisten.
Aus den Krankenversicherungsbeiträgen entstehen den Beschäftigten keine zusätzlichen Ansprüche, aus den Rentenversicherungsbeiträgen hingegen in geringem Umfang durchaus. Durch eine freiwillige Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge können die Beschäftigten zusätzliche Ansprüche erwerben.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Sozialberatungsstelle im Studentenwerk.
