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Beratung & Soziales
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Rechtsberatung
Für Menschen mit geringem Einkommen (und hierzu zählen viele Studierende) besteht die Möglichkeit, die Rechtsberatungshilfe des Amtsgerichts in Anspruch zu nehmen.
Mit der Beratungshilfe können Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wahrgenommen werden.
Ratsuchende erhalten beim Amtsgericht ein so genanntes Berechtigungsschreiben, mit dem sie eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt ihrer Wahl aufsuchen können. Dort muss eine Gebühr in Höhe von 10 € entrichtet werden. Diese kann erlassen werden, wenn sie nur schwer aufzubringen ist.
Rechtsberatungshilfe gibt es für folgende Rechtsgebiete: Zivilrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht. In Strafsachen wird nur mündliche Beratung erteilt.
Da die Rechtsberatungshilfe einkommensabhängig gewährt wird, überprüft das Amtsgericht die finanzielle Situation der AntragstellerInnen. Mitzubringen sind Nachweise über das Einkommen und Vermögen sowie über die Ausgaben (z. B. Mietvertrag).
Wer sich in einem gerichtlichen Verfahren vertreten lassen möchte und über ein geringes Einkommen verfügt, kann beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Rechtsberatungshilfe und Prozesskostenhilfe können auch ausländische Studierende in Anspruch nehmen.
Rechtsantragsstelle
im Amtsgericht Hannover
Volgersweg 1
Zimmer 2004 (Altbau)
30175 Hannover
Tel. 0511 / 347 - 0
Sprechzeiten:
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr
Aufgrund des großen Andrangs kann man ab Öffnung des Gebäudes um 7:30 Uhr Wartenummern ziehen. Da es nur eine bestimmte Anzahl an Nummern gibt, empfiehlt es sich, möglichst schon ab 7:00 Uhr dort zu sein.
Das Studentenwerk Hannover bietet ausländischen Studierenden die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung, aber nur zu Fragen, die im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus stehen: Rechtsberatung für ausländische Studierende im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus.
